Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Personal- vermittlung

1. Allgemeines

1.1

Die Tätigkeit der Firma Delta GmbH umfasst die Personalvermittlung von Arbeitskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen. Die vermittelten Arbeitskräfte sind nicht zwingend als Fachkräfte im Sinne des deutschen Rechts anerkannt.

1.2

Die Delta GmbH berät den Auftraggeber und führt die Recherche in ihrem Bewerberpool durch. Die Delta GmbH unternimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, das Interview mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen und die Teilnahme beim Vorstellungsgespräch. Auf Wunsch erfolgt dann eine persönliche Vorstellung des Bewerbers.

1.3

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten und Unterlagen für einen Vermittlungsauftrag zur Verfügung zu stellen, oder zu ermöglichen, dass diese von Delta GmbH erstellt werden.

1.4

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass nicht zwingend alle vermittelten Arbeitskräfte die deutsche Sprache beherrschen. Delta GmbH vermittelt Arbeitskräfte mit Basis-Sprachniveau A2 und fortgeschrittenen Kenntnissen (B2)

2. Vertraulichkeit

2.1

Die Delta GmbH überlät dem Kunden vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen zu den Kandidaten/Kandidatinnen. Der Kunde achtet die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen. Er verpflichtet sich, die Daten der Bewerber/innen nicht missbräuchlich zu verwenden, oder an Dritte weiter zu geben.

2.2

Die Delta GmbH verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen.

3. Honorar

3.1

Mit dem Zustandekommen eines Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem oder mehreren von der Firma Delta GmbH vermittelten Arbeitssuchenden ist die Tätigkeit von der Delta GmbH erfolgreich abgeschlossen. Damit entsteht auch ein Vergütungsanspruch. Dieser entfällt auch nicht, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt wieder gelöst, gekündigt, angefochten oder aufgehoben wird, oder das Arbeitsverhältnis kurzfristig oder vorzeitig beendet wird. Sollte der Arbeitnehmer schuldhaft den Arbeitsantritt verweigern oder eine arbeitnehmerseitige Kündigung des Arbeitsvertrages ausführen, so ist die Vermittlungsprovision anteilig auf die tatsächlich im Unternehmen geleisteten Arbeitstage aufzuteilen. Ab dem 20. geleisteten Arbeitstag ist das vollständige Honorar fällig.

3.2

Für die Vermittlung steht der Delta GmbH ein Honorar in der schriftlich vereinbarten Höhe zu. Das Honorar beträgt bei der Vermittlung einer anerkannten Fachkraft 3.500 € und bei einer ausländischen Fachkraft mit Sprachkenntnissen auf A2 Niveau 1.900 €. Dies gilt unabhängig von der Dauer der geplanten oder der tatsächlichen Beschäftigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar spätestens 10 Tage nach Zustandekommen des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerberin fällig und fällt bei der Vermittlung mehrerer Bewerber/innen für jeden zustande gekommenen Arbeitsvertrag gesondert an.

3.3

Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

3.4

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Delta GmbH spätestens 5 Tage nach dem Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages zu übermitteln.

3.7

Kommt ein Vertrag zwischen Auftraggeber und einem von der Delta GmbH vorgestellten Bewerber/einer Bewerberin nach Ablauf des Vermittlungsvertrages zustande, so bleibt der Anspruch von der Delta GmbH auf Zahlung des Vermittlungshonorars unberührt.

3.6

Projektbezogen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

4. Haftung

4.1

Die Delta GmbH haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit sowie die Einhaltung von Terminen. Die Firma Delta GmbH kann die Vermittlungstätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder abbrechen. Die Firma Delta GmbH haftet auch nicht für einen bestimmten Erfolg beim Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, oder für von Bewerbern verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

5. Sonderleistungen

5.1

Auslagen der Bewerber/innen für Vorstellungsgespräche im Hause des Auftraggebers werden vom Auftraggeber direkt erstattet.

5.2

Reise- und Übernachtungskosten die Delta GmbH im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber direkt an Delta GmbH zu erstatten.

6. Vertragsbeendigung

6.1

Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens der Delta GmbH vermittelten Bewerber zustande gekommen ist.

6.2

Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

6.3

Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Kosten gem. Punkt 3. und 5. sind, soweit sie vor Zugang der Kündigungserklärung veranlasst wurden, zu zahlen.

6.4

Beauftragt der Auftraggeber diesen Bewerber jedoch innerhalb von 12 Monaten, nachdem ihm die personenbezogenen Daten des Bewerbers durch namentliche Benennung durch die Firma Delta GmbH bekannt gegeben wurden, direkt oder indirekt mit einer Tätigkeit oder stellt ihn ein, hat die Firma Delta GmbH Anspruch auf das Vermittlungshonorar gem. Punkt 3.

6.5

Für den Fall der Kündigung durch den Auftraggeber, wird das Vermittlungshonorar ebenso fällig, falls der vorgeschlagene Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages eingestellt wird gem. Punkt 3.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1

Änderungen und Ergänzungen der zwischen der Firma Delta GmbH und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

7.2

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicher Weise erreicht wird, zu ersetzen.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Delta GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

8.2

Erfüllungsort ist Bad Honnef.

8.3

Soweit der Auftraggeber Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Hauptsitz unseres Unternehmens Siegburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhänis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend vorgeschrieben.

Die AGBs als PDF-Dokument